Versicherung und Haftung im Ehrenamt

Mist, etwas ist passiert. Muss ich jetzt selbst zahlen?

Was passiert, wenn du im Ehrenamt versehentlich einen Schaden verursachst? Wer ist versichert, wann haftest du persönlich und an wen kannst du dich wenden? Wir erklären, worauf es ankommt.

4 min Lesezeit 1 Download

Mist, etwas ist passiert. Muss ich selbst zahlen?

Versicherung im Ehrenamt ist nicht für alle gleich geregelt. Ehrenamtliches Engagement ist vielfältig: in Pfarreien, Gremien, Verbänden, Vereinen, bei Veranstaltungen, Fahrdiensten, Besuchsdiensten oder in der Kinder- und Jugendarbeit.

Doch was passiert eigentlich, wenn während des Engagements ein Unfall geschieht oder ein Schaden entsteht?

Eine umgekippte Kunststoffkiste mit weißem Geschirr liegt auf einer Wiese. Teller und Tassen sind herausgefallen und teilweise zerbrochen. Im Hintergrund steht ein Festzelt. KI-generiert

1. Versicherung im Ehrenamt: Wenn dir selbst etwas passiert

Ehrenamtliche können während ihrer Tätigkeit und auf den damit verbundenen Wegen versichert sein. Aber Versicherung im Ehrenamt ist nicht für alle gleich geregelt. Welche Absicherung konkret besteht, hängt vom jeweiligen Träger, Verband und der ausgeübten Tätigkeit ab.

Deshalb ist wichtig: Vor allem bei besonderen Aktivitäten sollte vorher geklärt sein, welcher Versicherungsschutz besteht.

2. Wenn du einen Schaden verursachst

Ein Missgeschick bedeutet nicht automatisch, dass Ehrenamtliche persönlich für den Schaden aufkommen müssen.

In vielen Fällen bestehen Haftpflichtversicherungen des Trägers oder Verbandes. Daneben gibt es gesetzliche Haftungsbegrenzungen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten.

Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall – etwa, wie der Schaden entstanden ist und ob vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Eine Frau trägt eine zusammengeklappte Festzeltbank an einem schwarzen Auto vorbei. An der Autotür ist ein deutlicher langer Kratzer zu sehen. Im Hintergrund stehen ein Festzelt und weitere Biertische.KI-generiert

3. Verantwortung gehört trotzdem dazu

Versicherungsschutz ersetzt nicht die eigene Sorgfalt. Wer ehrenamtlich Verantwortung übernimmt, sollte deshalb einige Grundregeln beachten:

  • Zuständigkeiten und Auftrag klären
  • besondere Risiken vorher ansprechen
  • Sicherheitsvorgaben beachten
  • Schäden und Unfälle zeitnah dokumentieren und melden

Bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung – etwa bei Veranstaltungen, Fahrdiensten, Freizeiten oder der Betreuung von Kindern und Jugendlichen – können zusätzliche Anforderungen gelten.

 

Fix gemerkt

Ehrenamt bedeutet Verantwortung, aber nicht automatisch persönliches Risiko.

Wer im Auftrag eines kirchlichen Trägers oder Verbandes tätig ist, sollte wissen, welcher Versicherungsschutz besteht und an wen man sich im Schadensfall wenden kann.

Im Zweifel gilt: Lieber vorher kurz nachfragen als erst nach einem Schaden klären müssen.

Eine Frau trägt Punkte auf einer Checkliste ein. Auf dem Tisch liegen eine Mappe, Schlüssel, Arbeitshandschuhe und ein rotes Erste-Hilfe-Set.KI-generiert

Zur ersten Orientierung

Wenn du für eine Pfarrei ehrenamtlich tätig bist, dann …

… ist zunächst das Pfarramt bzw. die verantwortliche Person in der Pfarrei deine Anlaufstelle. Bei konkreten Fragen zum Versicherungsschutz kann die Versicherungsstelle der Bischöflichen Finanzkammer weiterhelfen.

Wenn du für einen Verein oder Verband tätig bist, dann …

… frage bei der jeweiligen Geschäftsführung, dem Vorstand oder der verantwortlichen Stelle nach. Vereine und Verbände sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, einen angemessenen Versicherungsschutz für ihre Ehrenamtlichen sicherzustellen.

Wenn du für ein Pfarrfest Material transportierst oder eine andere Fahrt übernimmst, dann …

… sollte vor der Fahrt klar sein, dass sie im Auftrag der Pfarrei erfolgt. Gerade bei der Nutzung des privaten Fahrzeugs ist dieser Auftrag für den Versicherungsschutz wichtig.

Wenn du für dein Ehrenamt mit deinem privaten Auto unterwegs bist, dann …

… kläre vorher, ob die Fahrt als beauftragte Dienstfahrt gilt und welcher zusätzliche Kfz-Versicherungsschutz des Trägers besteht. Schäden, die du anderen mit deinem Auto zufügst, laufen grundsätzlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung des verwendeten Fahrzeugs.

Wenn du bei einer Veranstaltung versehentlich etwas beschädigst, dann …

… melde den Schaden möglichst zeitnah der verantwortlichen Stelle und kläre die Regulierung nicht selbst mit der geschädigten Person. Je nach Träger kann eine Haftpflicht- oder Sammelversicherung greifen.

Wenn du mit einer Gruppe unterwegs bist oder einen Ausflug organisierst, dann …

… sollten Auftrag, Verantwortlichkeiten und besondere Risiken vorher geklärt sein. Das gilt insbesondere bei größeren Veranstaltungen, besonderen Freizeitaktivitäten oder Fahrten.

Wenn du Kinder oder Jugendliche begleitest, dann …

… kommt zusätzlich die Aufsichtspflicht ins Spiel. Kläre deshalb vorher, wer die Verantwortung trägt, wie viele Betreuungspersonen benötigt werden und ob besondere Aktivitäten oder Risiken vorgesehen sind.

Wenn du für eine Veranstaltung fremde Räume oder Grundstücke nutzt, dann …

… sollte bereits bei der Buchung geklärt werden, wer Veranstalter ist und welcher Haftpflichtschutz besteht. Vermieter oder Kommunen verlangen teilweise einen entsprechenden Versicherungsnachweis.

Wenn du privat etwas für eine Aktion zur Verfügung stellst – etwa Anhänger, Technik, Pavillon oder Werkzeug –, dann …

… kläre vorher, ob Schäden an diesem privaten Eigentum vom Versicherungsschutz des Trägers umfasst sind. Eigene Sachen sind nicht automatisch in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert.

An wen kann ich mich wenden

  • Erster Ansprechpartner ist immer der Träger deines Ehrenamts: also zum Beispiel Pfarrei, Verein oder Verband. Dort sollte geklärt werden können, welcher Versicherungsschutz für deine konkrete Tätigkeit besteht.

  • Für Ehrenamtliche in Pfarreien des Bistums Regensburg steht bei konkreten Versicherungsfragen zusätzlich die Versicherungsstelle der Bischöflichen Finanzkammer zur Verfügung.

  • Bei ungewöhnlichen Tätigkeiten, Fahrten oder besonderen Risiken lieber vorher kurz beim Träger bzw. der zuständigen Versicherungsstelle nachfragen, statt den Versicherungsschutz erst nach einem Schaden klären zu müssen.
KI-generiert

Infomaterial herunterladen

Verfasst von

Alfred Blischke

stellv. Leiter und Büroleiter der Hauptabteilung Seelsorge | Bistum Regensburg

Tel: 0941 597 1601 | seelsorge@bistum-regensburg.de